Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. ANGEBOT, AUFTRAG

  1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und verpflichten uns insbesondere nicht zur Auftragsannahme.
  2. Soweit die Einkaufsbedingungen des Kunden von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, werden sie von uns nicht anerkannt, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde erkennt die ausschließliche Gültigkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen mit der widerspruchslosen Hinnahme unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung, stillschweigend an. Legt der Kunde bei der Auftragserteilung oder später von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen zugrunde, so gelten dessen ungeachtet unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als vereinbart.
  3. Die Rechte des Kunden aus dem Liefervertrag sind nicht übertragbar. Die Änderungen oder die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrags berührt die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist österreichische Recht.
     

II. PREIS

  1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Wertversicherung und sonstige Spesen.
  2. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preise. Ändern sich während der Laufzeit von Lieferverträgen die Kostenelemente (Material, Steuer, soziale Leistungen usw.), behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung vor.
  3. Zwischenverkauf vorbehalten.
     

III. LIEFERUNG - LIEFERZEITEN

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Anweisungen des Kunden bewirken wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten und billigsten Wege. Wir sind dazu berechtigt, die versandten Güter auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden zu versichern. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht. Express-Sendungen unfrei. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
  2. Fälle höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Materialmangel sowie alle anderen Umstände, welche die Ausführung und Lieferung übernommener Aufträge wesentlich beeinträchtigen oder ganz unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss etwaiger Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Vertragsaufhebung, je nach Sachlage den Lieferumfang herabzusetzen, den Liefertermin hinauszuschieben oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Ein Rücktritt des Kunden vom Kaufvertrag ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung unsererseits zulässig. Wir sind in diesem Fall berechtigt eine Stornogebühr von 20% des Bestellwertes zu berechnen. Bei auf Wunsch des Kunden produzierten Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt auf keinen Fall möglich.
  4. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% sind gestattet.
  5. Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsannahme, im Falle des Bedruckens der bestellten Ware jedoch erst mit dem Tag der Vorlage des Druckklischees durch den Kunden.
  6. Teillieferungen sind gestattet. Sie gelten als in sich abgeschlossene Geschäfte und können entsprechend fakturiert werden.
  7. Die in Preislisten bzw. Angebote angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich!
     

IV. RÜCKTRITTSVORBEHALT

  1. Wir sind berechtigt von einem zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse höherer Gewalt eintreten, unbefriedigende Auskünfte über die wirtschaftliche und persönliche Bonität des Kunden eingehen oder dieser nach Auftragserteilung das Konkurs- bzw. Ausgleichsverfahren anmeldet.
  2. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
  3. Nimmt der Kunde die Ware infolge seines Verschuldens nicht rechtzeitig ab, so sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
     

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Kunde hat seine Zahlungsverpflichtung nur dann rechtzeitig und voll erfüllt, wenn wir am Fälligkeitstag den vollen Betrag unserer Rechnung verlustfrei und zur freien Verfügung erhalten haben.
  2. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Leitzinssatz der österreichischen Nationalbank zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Nichterfüllung seiner Vertragspflicht aufgelaufenen Spesen, insbesondere Kosten anwaltlicher Interventionen, sowie eventuelle Inflation sofort nach deren Entstehen und Bekanntgabe zu bezahlen.
  3. Kommt der Kunde zum Zahlungsverzug, gehen seine Wechsel oder Schecks zu Protest oder wird nach Abschluss des Liefervertrages bekannt, dass die Vermögensverhältnisse des Kunden ungünstig sind oder sich verschlechtern, sind wir, ohne dass dem Kunden deshalb ein Rücktrittsrecht zusteht, ohne weiteres berechtigt, die sofortige Barzahlung aller offenen Rechnungen oder die Herausgabe der gelieferten Waren, ferner für noch zu liefernden Waren Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Kommt der Kunde einer solchen Verpflichtung nicht nach, steht uns das Recht zu, ohne Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder unter Berechnung der von uns gemachten Aufwendungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Kunden nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
     

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer aus dem laufenden Geschäftsbeziehungen bestehenden Ansprüchen unser Eigentum. Klischees auch wenn sie vom Kunden bezahlt und bestellt werden, gehen in unser Eigentum über.
  2. Unsere Kunden dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen an Dritte weiterveräußern. Die Weiterveräußerung an Abnehmer, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Forderung auf Entgeltzahlung ausgeschlossen haben, wird untersagt.
  3. Für den Fall der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware, ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt der Kunden schon jetzt seine hieraus bestehenden Ansprüche gegen den Erwerber und alle sonstige dritten Personen (auch gegen die Versicherung) an uns im Voraus ab. Wird unsere Eigentumsvorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Ware. Der Kunde verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben.
  4. Der Kunde stimmt zu, dass wir II.-Wahlware (Fehldrucke) ohne Zustimmung des Kunden weiterverkaufen dürfen.
     

VII. URHEBERRECHTE

  1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung der Druckvorlage ist der Kunde allein verantwortlich.
     

VIII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  1. Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu prüfen. Etwa vorhandene Mängel hat uns der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Eingang schriftlich zu melden. Unterlässt der Kunde diese unverzügliche Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche verborgenen Mängel können noch innerhalb von 6 Monaten ab Eingang der Ware gerügt werden. Da das Ballondrucken mit anderen Druckverfahren nicht vergleichbar ist, erkennen wir keine Mängelrügen die Druckqualität betreffend an.
  2. Ergibt unsere Überprüfung angeblich fehlerhafter Ware, dass ein Herstellungs- oder Werkstofffehler vorliegt, wird nach unserer Wahl nachgebessert, Ersatz geleistet und/oder Gutschrift erteilt. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist eine Ersatzlieferung unmöglich oder wird Gutschrift nicht erteilt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) im gegenseitigen Einvernehmen verlangen.
  3. Druck: Abweichungen in Farbe und Darstellung, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Druck, müssen wir uns vorbehalten. Unterschiedlichen Farbausfall durch verschiedenartige Grundmaterialien behalten wir uns ebenfalls vor und es liegt somit kein Reklamationsgrund vor. Dies gilt auch bei Druckmuster im Vergleich zu Serienfertigungen. Produktionsbedingte Maßabweichungen können auftreten. Längen- und Breitentoleranzen können wir nur mit +/- 5% garantieren.
  4. Verwiesen wird auf die mit der Ware übergebene Montage- bzw. Pflegeanleitung. Reklamationen werden nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der jeweiligen Sendung anerkannt. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen behalten wir uns vor, in angemessener Frist mangelhafte gegen mangelfreie Ware auszutauschen, sowie die Waren zu verbessern und Fehlendes nachzutragen. Eine Garantie für die Haltbarkeitsdauer von Fahnen, Flaggen, Beachflags usw. im Außenbereich kann auf Grund unterschiedlichster Witterungs- und Umwelteinflüsse nicht gegeben werden.
  5. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
  6. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art aus Vertrag, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug und aus Mängel entstehender Schaden gegenüber Personen oder Sachgütern sowie ideeller Werte des Kunden, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht nachweisbar vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
     

IX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wels.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus Lieferverträgen mit inländischen Kunden ist Wels.
  3. Für etwaige Streitigkeiten aus Lieferverträgen mit ausländischen Kunden sind nach unserer Wahl zuständig die Gerichte in Wels, in Linz, in Wien oder die Gerichte in der Hauptstadt des Landes, in welchen der Kunde seinen Sitz oder Wohnsitz hat.
  4. Es gilt österreichisches Recht.